- Händlergeschäft
- Händlergeschäft,entgeltlicher Vertrag, der auf den Erwerb des Eigentums an Wertpapieren gerichtet ist (Anschaffungsgeschäft). Alle Vertragspartner sind Händler (gewerbsmäßig Wertpapiergeschäfte betreibende Kaufleute, z. B. Kursmakler).
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Hạ̈nd|ler|ge|schäft, das (Börsenw.): Geschäft mit Wertpapieren, bei dem alle Beteiligten selbst Händler sind, die zum Börsenhandel zugelassen sind.
Universal-Lexikon. 2012.